Katholische Kita  St. Paulus
Aus kleinen Schritten werden große!

KinderSchutzKonzept der Kita St. Paulus

Grundsätze des Kinderschutzes und der Prävention
Kindertageseinrichtungen sind aufgrund ihrer vielfältigen Arbeit mit Kindern in besonderer Weise deren Recht auf Wahrung der persönlichen und sexuellen Integrität verpflichtet. Präventionsarbeit mit dieser Zielsetzung erschöpft sich deshalb nicht in Einzelmaßnahmen, sondern sie ist integraler Bestandteil der Arbeit mit Kindern. Sie setzt eine Grundhaltung voraus, die durch Achtsamkeit und Wertschätzung, sowie Hinsehen und Hinhören geprägt ist. Diese Haltung trägt dazu bei, dass Kinder geschützt, gestärkt sind und Unterstützung erfahren. Die in diesem Konzept beschriebenen Maßnahmen, dienen in ihrer Gesamtheit dazu, eine grundlegende Kultur der Wertschätzung und Grenzachtung in der Arbeit mit Kindern zu fördern bzw. zu entwickeln. Die stetige Weiterentwicklung dieser Kultur ist die dauerhafte Verpflichtung aller, die in den katholischen Kindertageseinrichtungen mit Kindern und Jugendlichen umgehen.
Dieses Konzept dient der Umsetzung folgender Rechtsgrundlagen in die Praxis unserer Kindertageseinrichtung:

  • Rahmenvereinbarung zum Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe gemäß §§ 8a Abs. 4 und 72a Abs. 2 u. 4 Achtes Buch Sozialgesetz-buch (SGB VIII)
  • Ordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen Schutzbefohlenen im Erzbistum Hamburg vom 15. Juni 2012
  • Instruktionen des Generalvikars gemäß § 3 Abs. 2 der Ordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen Schutzbefohlenen im Erzbistum Hamburg (PrävO)

Die Bedeutung des Kinderschutzes in unserer Kindertagesstätte
Insbesondere im Zusammenhang mit den öffentlich gewordenen Missbrauchsfällen auch gerade im Raum der Kirche und die in der Folge eingeleiteten Reflexionen und Maßnahmen, haben bei uns Mitarbeitern eine deutlich gestiegene Sensibilität zum Thema des Kinderschutzes bewirkt. Wir sehen das Kinderschutzkonzept eingefügt in unser pädagogisches Gesamtkonzept und in unser Qualitätssicherungssystem. Dabei ist nicht einfach die Verhinderung von Missbrauch Zielsetzung, sondern der Anspruch mit unserer Arbeit zum Wohle der uns anvertrauten Kinder und ihrer Familien maßgeblich beizutragen. Die Erstellung dieses Konzeptes erfolgte mit Hilfe unseres fachlichen Partners „Petze“ (Institut für Gewaltprävention Kiel) – verstärkt seit 2 Jahren unter Beteiligung einer Fachgruppe im Haus und mit Unterstützung unserer Fachberaterin (Caritas) Frau Wackermann. Ganztagesfortbildungen, Dienstbesprechungen auf Haus-, sowie Teamebene, Beteiligung des Elternbeirates, des Trägers und nicht zuletzt die Beteiligung der Kinder sicherten einen breiten Diskurs, der dieser Verschriftlichung vorausging. Es ist uns bewusst weiter in einem Prozess zu sein. Für das kommende Jahr sind verstärkt die Themen geplant:

  • Umgang mit Gewalt unter Kindern – verstanden auch als Ergänzung zum bestehenden Regelkatalog.
  • Intensivierung von Selbstreflexionsprozessen vor allem im Sinne einer Bewertung welche Situationen Mitarbeitende als besonders risikobehaftet für Grenzverletzungen erleben. Hier gilt es schon vorhandene Anknüpfungspunkte, wie die jährliche Risikoanalyse, die Vereinbarungen des Fehler- und Beschwerdemanagements und die bereits eingeleitete Erstellung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements integrativ zur weiteren Entwicklung des Kinderschutzes, zu nutzen.

Unser Verständnis eines Schutzkonzeptes
Wovor sollen Kinder durch geeignete Maßnahmen der Kita geschützt werden?
Im Bewusstsein einer Verantwortung für den Schutz des Kindeswohls, der uns anvertrauten Kinder, möchten wir diese schützen vor jeglicher Form von Gewalt, sexuellem Missbrauch und vor jeglicher Form persönlicher Grenzverletzung.
Unser Ziel
Ziel unserer Arbeit ist nicht nur eine Risikominderung einer Kindeswohlgefährdung, sondern orientiert an der Definition von Maywald „…ein am Wohl des Kindes ausgerichtetes Handeln … welches die an den Grundrechten und Grundbedürfnissen von Kindern orientierte, für das Kind jeweils günstigste Handlungsalternative wählt…“ …, den Kindeswillen einbezieht sowie die Entscheidung prozess- und kontextorientiert anpasst.
Aus unserer Sicht braucht ein Schutzkonzept zur Sicherung eines wirksamen Kinderschutzes, der im Haus präventiv verankert ist, neben Leitlinien, Verfahrensvorschriften, Dienstanweisungen, Verhaltenskodexe oder anderen institutionellen Standards, vor allem eine gelebte Praxis – eine Kultur im Haus.
Wir verstehen uns als „Lernende Organisation“ – Ausgangspunkt ist das Verständnis, dass die Institution sich ausrichtet an den Erfordernissen und Bedürfnissen der Kinder und Familien. Damit verbunden ist ein stetiger Prozess der Selbstvergewisserung über Ziele, Verfahren und Methoden der Arbeit, die vor allem die Wünsche und Kritik der Nutzer im Sinne partizipativer Prozesse mit einbezieht. Damit legen wir eine Grundlage eines auch präventiv wirksamen Schutzes von Kindern. Es ist unser Ziel eine Atmosphäre im Haus zu erzeugen, die Kindern ein Gefühl der Sicherheit gibt, alles erzählen zu können. Kinder, Eltern und Mitarbeiter sollten jederzeit in der Einrichtung eine geeignete Vertrauensperson finden können, die sich offensiv einsetzt im Sinne eines umfassenden Schutzes von Kindern.
Im Konzept sind die verschiedenen regelhaften Beteiligungsformen für Kinder, Eltern und Mitarbeiter benannt. Hier besteht in regelmäßigen Fragen nach Befindlichkeiten und Sorgen eine schon institutionell verankerte Möglichkeit achtsam auch über Unrecht, Unangenehmes, Belastendes zu sprechen. In der Kita St. Paulus gelten dazu verbindliche Formen des Umgangs miteinander, die Vorbild sind für das grenzachten-de und wertschätzende Verhalten den Kindern gegenüber. Im Folgenden werden die in der Kita St. Paulus etablierten Formen der Zusammenarbeit benannt:
Einrichtungskultur als Voraussetzung für effektiven Kinderschutz
Transparente Gestaltung institutioneller Strukturen
Ein über 2 Jahre stattgefundener Prozess der Organisationsentwicklung unter fachlicher Begleitung einer externen Organisationsentwicklerin hat, insbesondere unter der Bedingung einer Neustrukturierung des Hauses, alle Fragen der Zuständigkeit, Entscheidungswege und Beteiligungsmöglichkeiten im Mitarbeiterteam geklärt und so für verbindliche Strukturen gesorgt. Dabei entstand auch ein auf Dialog und Beteiligung orientiertes Leitungsmodell mit wöchentlichen Besprechungen von Hausleitung und Teamleitungen. Diese Strukturen bilden den verlässlichen institutionellen Rahmen einer gelungenen Kommunikation im Haus. Dies meint vor allem, dass alle wichtigen Informationen incl. solche die im Sinne eines präventiv verstandenen Kinderschutzes von Bedeutung sind, in Handlungsschritte münden.
Im nachstehenden Organigramm sind die Grundzuständigkeiten im Haus abgebildet.
Die Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche aller Ebenen der Hierarchie sind eindeutig geklärt und über Aushänge mit Bildern, Namen und Funktionen im Eingangsbereich der Kita und der Kindergruppen transparent gemacht. Damit verbunden sind bei uns regelmäßige Besprechungen zur Reflektion und gegenseitiger Rückmeldung im Sinne eines präventiven Kinderschutzes von der Ebene des Trägers bis zur Anleitung einer Schülerpraktikantin. Die Verpflichtung zu entsprechender Weiterbildung zu Themen wie Gewalt- und sexueller Gewaltprävention, sowie kindlicher-, sexueller Entwicklung über anerkannte Fach- und Weiterbildungs-institutionen (siehe auch Prävention) schafft eine Basis Themen des Kinderschutzes fachlich adäquat zu bearbeiten.
Spezifische Zuständigkeiten in Bezug auf Kinderschutz
Fachlich verantwortlich ist das Thema Kinderschutz gekoppelt an die neu geschaffene Stelle einer Fachleitung „Weiterführende Hilfen“. Eine erfahrene Sozialpädagogin, die zurzeit auch in der Ausbildung zur Kinderschutzfachkraft ist, hat seit dem Sommer 2014 diese Stelle inne. In Fällen nach § 8 a SGB VIII steht auch die Leitung unserer 2. Einrichtung St. Stephanus Mümmelmannsberg als ausgebildete Kinderschutzfachkraft beratend zur Verfügung. Die Fachleitung im Hause ist zusammen mit einer der stellvertretenden Kitaleitungen, die u.a. über eine sexualpädagogische Weiterqualifikation verfügt, zuständig das Thema des Kinderschutzes regelmäßig und insbesondere bei Verdachtsfällen im Hause zu bearbeiten.
Jedes Kind und Familie in unserem Haus ist einer sogenannten Bezugserzieherin zugeordnet. Diese Mitarbeiterin hat die Aufgabe die individuelle Entwicklung des Kindes u.a. mit professionellen Methoden der Entwicklungsdokumentation im Blick zu behalten, die Zufriedenheit und Sorgen der Eltern z.B. in regelmäßigen Gesprächen mit den Eltern zu erfassen, sowie für einen guten Infofluss zur Entwicklung des Kindes in der Kita zu sorgen. Stellt die Bezugserzieherin Anzeichen einer Gefährdung des Kindeswohles fest, erfolgen folgende Schritte zur weiteren Klärung, die unter dem Punkt „E Verfahren bei Verdacht“ näher ausgeführt sind.
Institutionelle Regeln
Entsprechend der UN-Kinderrechtskonvention sind die Rechte von Mädchen und Jungen im Leitbild unseres Kindergartens verankert. Damit verbunden ist für uns das Recht auf Achtung der persönlichen Grenzen von Mädchen und Jungen (Recht auf Privatsphäre), das Recht auf sofortige Hilfe in Notlagen sowie auf Schutz vor Grausamkeit und Ausnutzung. Bei der Entwicklung konkreter Regeln zum Schutz dieser Rechte gehen wir immer vom Grundsatz aus, dass professionelle Beziehungen auf Beteiligung + Schutz bzw. Sicherheit basieren. Dies beinhaltet aus unserer Sicht neben einer gut dokumentierten Begleitung des Kindes zum Wohl des Kindes vor allem auch einen reflektierten Umgang mit Nähe und Distanz.
Verhaltensregeln im Kita Alltag
Regeln, die mit Mitarbeitern, Kindern und Eltern besprochen und vereinbart werden, sollen eine Orientierung geben welche Grenzsetzungen in Bezug auf körperliche und seelische Unversehrtheit im Haus herrschen. Die einzelnen Themen lassen sich mit folgenden Überschriften beschreiben:
Auf den unterschiedlichen Ebenen der Gruppe, des Teams und des Hauses werden Regeln zur Vermeidung grenzverletzenden Verhaltens, für ein soziales, wertschätzendes Miteinander vereinbart. Diese werden auch immer wieder überprüft – häufig auf der Basis aktueller Anlässe. Die Regeln sind oft auch im Zusammenhang zu sehen mit der Nutzung und Funktion bestimmter pädagogischer Räume. Regeln werden besprochen, erklärt, in Erinnerung gebracht und Kinder dürfen Vorschläge und Wünsche erbringen. Dies geschieht in der Regel im Morgenkreis, Obstkreis oder Kinderkonferenz, sowie auch im Dialog anlassbezogen mit dem einzelnen Kind oder mehreren Kindern der Gruppe.
Bei Verstößen gegen Regeln müssen die Konsequenzen immer im Zusammenhang mit dem Regelverstoß stehen, sie müssen nachvollziehbar, entwicklungsgerecht und personenunabhängig erfolgen. Praktische Maßnahmen bei Regelverstößen sind mit den Eltern abgestimmt.
Ein konkretes Beispiel einer solchen Absprache in Briefform an unsere Eltern:
„Doktorspiele“
Themen wie Körper, Liebe, Doktorspiele gehören zum Alltag in einer Kindertageseinrichtung und benötigen Freiraum und Begleitung. Bei Kindern gibt es keine Trennung von Zärtlichkeit, Sinnlichkeit und Sexualität. Schmusen, Kuscheln, Matschen und auch die Berührung ihrer Genitalien oder das Kitzeln am großen Zeh erleben Kinder als lustvoll und sinnlich.
Erfahrungen, die im zärtlichen Kontakt mit Eltern, sich selbst und anderen Menschen gemacht werden sind als sexuelle Lernerfahrungen wichtig, um über ein bestimmtes Körpergefühl die Beziehungs- und Liebesfähigkeit zu fördern. Im direkten Umgang mit beiden Geschlechtern lernt das Kind, was es heißt, weiblich oder männlich zu sein. In Rollenspielen gestalten Kinder die soziale Dimension des Geschlechterverhältnisses. Die Kinder probieren das Vater-Mutter-Sein immer wieder aus, auch im Rollentausch. Die körperliche Dimension kann sich in den so genannten Doktorspielen äußern. Durch genaues Betrachten und z.T. auch Berühren stellen Kinder Gemeinsamkeiten und Unterschiede fest. Kinder empfinden eine solche “Entdeckungsreise” intim und wollen ungestört sein. Bei uns haben Kinder die Möglichkeit, ungestört spielen zu können. Die Regeln für die Doktorspiele besprechen wir mit den Kindern gemeinsam, je nach Bedarf in Klein- oder Großgruppen. Wir erläutern bspw., dass jegliches Handeln auf Freiwilligkeit basiert und jedes Kind das Recht hat „Nein“ zu sagen. Außerdem sollen sich die Kinder nichts gegenseitig in die Körperöffnungen stecken. Des Weiteren achten wir darauf, dass der Altersunterschied der Kinder beim gegenseitigen Untersuchen nicht zu groß ist, um ein zu großes Macht- und Abhängigkeitsgefüge zu unterbinden. Wir unterbrechen Doktorspiele, wie jedes andere Spiel auch, wenn die Gefahr besteht, dass sich die Kinder gegenseitig wehtun. Diese Spiele lösen bei Eltern häufig Unsicherheit und Angst aus. Wir möchten Sie herzlich bitten, uns in solchen Fällen unbedingt anzusprechen.
Folgende weitere Themen sind im Team besprochen worden:

  • Doktorspiele (siehe Beispiel oben)
  • Selbstbefriedigung
  • Wickelsituation
  • Umgang mit Medien
  • Geschlechtsspezifische Pädagogik
  • Verbale Thematisierung des Themas Sexualität – altersgemäße Aufklärung
  • Umgang mit kultureller Vielfalt und ihre Auswirkung auf einen offenen Umgang mit den Themen Sexualität und „gewaltfreier Erziehung“
  • Umgang mit „herausforderndem Verhalten“ - „Strafen“?  Regeln,
  • Partizipation
  • Schutz vor sexuellem Missbrauch (siehe dazu Anlage1: Instruktionen des Generalvikars gemäß § 3 Abs. 2 der Ordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen Schutzbefohlenen im Erzbistum Hamburg (PrävO))
  • Regeln zu Nähe und Distanz

Zu einer beständigen liebevollen Beziehung zu den Kindern gehört auch gegenseitiger Körperkontakt. Wichtige Fragen im Gesamtteam wurden und werden hierzu immer wieder gestellt, wie: Umgang mit Küssen auf die Wange, Streicheln und Berühren der Kinder an Rücken, Bauch, Armen, Gesicht und Kopf? Lässt der einzelne Mitarbeiter dies auch bei sich zu? Wird diese Art von Kontakt unter uns Mitarbeitern gesehen und besprochen?
Konkrete Reflexionsergebnisse hierzu - beispielhaft:
Küssen kommt nie oder äußerst selten vor (nach Absprache erlaubt, wenn es zur kulturellen Identität und z.B. bei Verabschiedung seitens des Kindes gehört).
Bei Trost, Kuschelbedürfnis wird dieser körperliche Kontakt auch gegeben, besonders im Krippenbereich. Bei überdurchschnittlichem Bedürfnis wird dies im Team thematisiert und besprochen und transparent gemacht (z.B.“ Kind X wollte heute viel mit mir Kuscheln).
Perspektivisch:
Regeln sollten vermehrt gemeinsam mit den Kindern erarbeitet werden, z.B. gemeinsam Symbole/Schilder erstellen, „Wächter“ seitens der Kinder wählen, zur Mitbeteiligung an der Einhaltung der Regeln.
Sexualpädagogisches Konzept soll weiterentwickelt und formuliert werden.
Information und Kommunikation von Rechten und Regeln
Schon vor dem Start der Eingewöhnung von Kindern in unsere Kita erhalten die Eltern über unsere ABC Mappe alle wesentlichen Grundinformationen zum Konzept und zu den Regeln in der Kita. Diese Informationen sind auch Grundlage für einen ersten intensiven Austausch mit den Eltern. Besonders wichtig ist, im Sinne eines vorbeugenden Kinderschutzes, die Klarheit über zuständige Ansprechpartner in der Kita für Sorgen, Anliegen von Kindern und Eltern. Unser System von Bezugserziehern schafft in unserer großen Kita Raum individuelle Rückmeldungen verlässlich aufzunehmen und in einem guten verlässlichen Dialog auch über schwierige Themen und Probleme zu sein. Dies gilt sowohl für den Kontakt zu den Kindern, als auch zu den Eltern.  Die Bezugserzieher sorgen für eine halbjährliche Einschätzung und Dokumentation der Entwicklung des einzelnen Kindes. Die gesammelten Themen der Entwicklungsschritte (u.a. über Portfolio) bilden neben einem Entwicklungsbogen die Grundlage zum Angebot unseres mindestens jährlichen Gespräches mit den Eltern.
Partizipation
Zur angemessenen Beteiligung sorgen wir in der Kita für ein breites Repertoire an Kommunikationsformen zur Sicherung eines altersgerechten Wahrnehmens und Reagierens auf Gefühlslagen der Kinder. In der Krippe ist vor allem das Aufnehmen nonverbaler Rückmeldungen der Kinder eine entscheidende Aufgabe der Erzieher. Auch diese Kommunikation wird verstanden als Dialog, der vom bewussten, reflektierten Verständnis und Einsatz nonverbaler Kommunikation ausgeht. Als Einrichtung sorgen wir für eine entsprechende Schulung der Mitarbeiter, z.B. mit der in unserem Haus eingeführten gebärdenunterstützenden Sprachförderung.
Der alltägliche Morgenkreis beinhaltet in unserem Haus immer auch verschiedene Formen einer Befindlichkeitsabfrage. Hier werden auch immer wieder wichtige Regeln im Sinne des Kinderschutzes geklärt, bestätigt oder neu verhandelt. Eine Sensibilisierung eigener und fremder Gefühle, die vor allem auch auf körperliche und seelische Unversehrtheit zielt, ist regelhaft oder anlassbezogen fester Bestandteil des Gespräches mit den Kindern.
Die Kinder im Vorschulalter halten regelmäßig eine Kinderkonferenz, die alle Anliegen der Gruppe und ihrer Mitglieder aufnimmt und Absprachen über Regeln, Themen und Probleme verhandelt. Dabei werden regelhaft Fragen von Grenzverletzungen, sowohl unter den Kindern, wie auch in Bezug auf das Erleben der Erwachsenen thematisiert und geklärt. Es wird den Kindern transparent gemacht wer ansprechbar ist und wer hierarchisch verantwortlich dafür ist, auch außerhalb ihrer Gruppe, ihre Nöte und Sorgen aufzunehmen.
Beteiligungsformen für Eltern in der Kita
Institutionell verankert in unserer Kita sind:

  • Jährliche Zufriedenheitsabfrage, in verschieden Abfrageformen, anonymisiert
  • Jährliche Vollversammlung, u.a. mit einem Dialog über das Ergebnis der Zufriedenheitsabfrage, sowie einer Information über die erfolgten Verbesserungen im abgelaufenen Kindergartenjahr
  • Elternbeirat mit den entsprechenden gesetzlich vorgegebenen Beteiligungsrechten.

Beschwerde - Fehlermanagement
Wir haben in unserer Einrichtung ein verbindliches und niedrigschwelliges Beschwerdesystem entwickelt und verankern dieses im Alltag. Kindern und ihren Eltern werden so verschiedene Wege verschafft, Unzufriedenheit, Sorgen oder erlebte bzw. wahrgenommene Grenzverletzungen mitzuteilen. Dies kann persönlich im Gespräch, per Brief und auch anonym geschehen.
Die Arbeit in unserer Einrichtung orientiert sich am KTK-Gütesiegel und dessen Qualitätsansprüchen. Das bedeutet für uns auch eine stete Weiterentwicklung der Qualität in unserem Haus. Es ist unser Bestreben, fehlerfreie Leistungen zu erbringen, die den Bedürfnissen der Kinder und ihren Eltern entsprechen. Trotzdem kann es zu Abweichungen von unserer vorgesehenen Leistungsqualität kommen.
Um zu einem konstruktiven Umgang mit Fehlern und Mängeln zu gelangen, bemerken und thematisieren wir sie zunächst einmal. Im weiteren Verlauf erforschen wir die Ursachen, um Fehler beheben zu können und eine Wiederholung auszuschließen. Auf diese Weise entsteht in unserer Einrichtung eine Kultur, in der Fehler und Mängel nutzbringend wahrgenommen und behoben werden können.
Darauf aufbauend wenden wir unser Beschwerdemanagement an. Dabei ermutigen wir zunächst im Rahmen einer offenen und ehrlichen Kommunikation dazu, Anliegen anzusprechen. Dies bietet uns die Möglichkeit, diese Anliegen und Beschwerden zu erfassen und nach geeigneten Lösungen zu suchen.  Des Weiteren veranlassen sie uns, unsere Arbeit zu verbessern. Durch einen sorgfältigen und wertschätzenden Umgang damit und eine erfolgreiche Bearbeitung erhöhen wir so die Kundenzufriedenheit und können diese dauerhaft gewährleisten.
Die Bearbeitung der Fehler und Beschwerden halten wir schriftlich fest und erfassen das Aufkommen in Form von Statistiken.
Benennung von Ansprechpartnern
Die bereits benannten Verantwortlichen brauchen fachliche Unterstützung, insbesondere bei konkreten Verdachtsabklärungen. Wir arbeiten zusammen mit:
Das Kinder-KOMPT Institut für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf. In dieser Einrichtung werden Kinder untersucht, die mit Verdacht auf körperliche Misshandlung, körperliche Vernachlässigung oder sexuellen Missbrauch dort vorgestellt werden.
Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe ist es ohne das Einverständnis der Eltern nicht erlaubt, Kinder im Kinder-KOMPT untersuchen zu lassen. Wir nutzen die Möglichkeit einer anonymen Beratung durch die Mitarbeiter der Einrichtung, die jederzeit in Anspruch genommen werden kann.
Befragungen
In regelmäßigen Befragungen wird Kindern, Eltern, Mitarbeiterinnen, Leitungskräften und dem Träger die Gelegenheit gegeben, sich zu Regeln und Verhaltensweisen wie auch zu anderen Themen zu äußern und Wünsche sowie Veränderungs- oder Entwicklungsbedarfe zu benennen.
Jährliche, schriftliche „Zufriedenheitsabfrage“ in Form eines anonymisierten Fragebogens, als eine der Grundlagen der jährlichen Vollversammlung im Haus zur Reflexion und Festlegung konkreter Ziele im kommenden Kita Jahr.
Jährliche Befragung der Mitarbeiter als Vorbereitung der Dienstbesprechung „Sicherheit“ im Sinne einer einrichtungsbezogenen Risikoanalyse.
Präventionsangebote für Mädchen und Jungen, Mütter und Väter
Innerhalb unserer Präventionsarbeit führen wir regelmäßig im Elementarbereich einmal im Jahr das Projekt „Echte Schätze“ (entwickelt vom Petze-Institut für Gewaltprävention Kiel) durch.
Dieses Projekt ist angelegt für die Arbeit in Kleingruppen mit 4-6jährigen Kindern über einen Zeitraum von 6 Wochen. Innerhalb dieses Projektes wird mit den folgenden 5 Präventionsprinzipien gearbeitet:

  • Du weißt, dass deine Gefühle richtig und wichtig sind.
  • Du kannst zwischen angenehmen, unangenehmen und komischen Berührungen unterscheiden
  • Du kennst die Unterschiede zwischen guten und schlechten Geheimnissen
  • Du kannst dir Hilfe holen, wenn du etwas allein nicht schaffst
  • Du kannst Nein sagen

Es werden alltägliche Situationen beschrieben, die Mädchen und Jungen an einem Kindergartentag erleben können. In diesen Situationen geht es um den Umgang mit unangenehmen Gefühlen. Die Kinder sollen in diesem Zusammenhang die eigenen Gefühle wahrnehmen und benennen, lernen mit Herausforderungen und Enttäuschungen umzugehen und sich ihrer eigenen Grenzen und der Grenzen anderer bewusstwerden. Im entstehenden Dialog mit den Kindern werden, zwar gemeinsam, aber immer individuell passende Problemlösungsstrategien besprochen und entwickelt. Dies führt dazu, dass die Kinder sich in schwierigen Situationen nicht hilflos ausgeliefert fühlen, sondern die Fähigkeit entwickeln, dass sie in der Lage sind Entwicklungsaufgaben, Druck, Krisen und Belastungen zu bewältigen.
Personal
Folgende Maßnahmen dienen der Sicherstellung der Geeignetheit des Personals sowie seiner Qualifizierung.
Bewerbungsgespräch
Bei der Bewerbung neuer Mitarbeiter sowie bei der Auswahl von Auszubildenden wird im persönlichen Gespräch eine Einschätzung darüber getroffen, ob die Haltung des Bewerbers zu unserer Haltung bezüglich der Themen Nähe und Distanz, Grenzverletzungen und Kinderrechte passt. Eine Hospitation in der Kita kann über das Verhältnis des Bewerbers zu Nähe und Distanz bei Kindern und Erwachsenen Aufschluss geben.
Wir weisen den Bewerber darauf hin, dass wir uns im Team offen mit dem Thema Kinderschutz auseinandersetzen und entsprechende Weiterbildungen für alle verpflichtend sind.
Die Dienstanweisung zum Umgang mit sexualisierter Gewalt durch Mitarbeitende und das Kinderschutzkonzept wird dem Bewerber vorgestellt.
Die Notwendigkeit der Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses und die Abgabe der Selbstverpflichtungserklärung werden kommuniziert.
Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
Bei Einstellungen, anlassbezogen und in regelmäßigen Abständen von maximal 5 Jahren lässt sich der Träger von den bei ihnen beschäftigten Personen und den neben- und ehrenamtlich Tätigen (nach Art, Intensität und Dauer des Kontaktes zu Kindern und Jugendlichen) ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30 Abs.5 und § 30a Abs.1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorlegen. Geht aus dem erweiterten Führungszeugnis eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer in § 72a SGB VIII genannten Straftat hervor, wird die Person nicht beschäftigt bzw. von der Tätigkeit ausgeschlossen.
Dienstvertrag
Anlagen
Neuen Dienstverträgen wird die Dienstanweisung zum Umgang mit sexualisierter Gewalt durch Mitarbeitende als Anlage hinzugefügt.
Zusätzlicher Passus
Dem Dienstvertrag wird der Passus hinzugefügt: „Der Dienstnehmer/die Dienstnehmerin ist verpflichtet, ein fachlich angemessenes Verhältnis von Nähe und Distanz gegenüber Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu wahren“.
Qualifizierungsmaßnahmen
Entsprechend der Präventionsordnung des Erzbistums Hamburg (siehe Anlage 5) nehmen sämtliche in der Einrichtung eingesetzten Personen an entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen teil.
Qualifizierungsmaßnahmen werden mit externen Referenten, in der Regel in Kooperation mit einer spezialisierten Beratungsstelle durchgeführt.
Konkret wurden folgende Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt:

  • Petze Fobi für alle Mitarbeiter zum Thema "Schutz vor sexuellen Übergriffen von Kindern in Kindertageseinrichtungen“, „sexualisierte Gewalt“ im Herbst 2013
  • Petze Fobi für Mitarbeiter zur Durchführung präventiver Arbeit mit den Kindern und Eltern im Haus (Schatzkiste Projekt), sowie zur Erarbeitung eines Konzeptes zur Sexualpädagogik (in Arbeit) im Haus
  • Jahresfortbildung im Herbst 2014 mit einer externen Fachreferentin zur weiteren Sensibilisierung sowie Einstieg in eine einrichtungsindividuelle Risikoanalyse zum Thema Kinderschutz sowie zur Abstimmung wesentlicher erzieherischer Absprachen und Verfahren im Haus
  • Gesamtdienstbesprechung Anfang 2015: Weiterführung der einrichtungsindividuellen Risikoanalyse

Selbstverpflichtungserklärung
Alle Mitarbeiterinnen geben die in der Anlage beigefügte Selbstverpflichtungserklärung ab.
Umgang mit Verdachtsmomenten
Dienstanweisung
Per Dienstanweisung (siehe Anlage) ist jede/r Mitarbeitende verpflichtet, eigene Wahrnehmungen, die auf grenzverletzendes Verhalten oder sexualisierte Gewalt durch Mitarbeitende der Kindertageseinrichtung hinweisen, einer Leitungsperson mitzuteilen. Die Leitungspersonen haben klar geregelte Informations- und Verfahrenspflichten. Bei Verdacht gegenüber der Leitungsperson ist entsprechend der Träger zu informieren.
Für das Handeln bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung außerhalb der Kindertageseinrichtung gelten ebenfalls verbindliche Verfahrensweisen (siehe Anlage)
Die Dienstanweisungen wurde/wird in allen Teams und im Einstellungsverfahren ausgehändigt und besprochen.
Verfahren bei Verdacht gegenüber eines Mitarbeitenden
Besteht ein entsprechender Verdacht gegenüber eines Mitarbeitenden, so wird in enger Abstimmung mit der Missbrauchsbeauftragten des Erzbistums analog der Dienstanweisung des Trägers (und damit entsprechend der „Ordnung zum Verfahren bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch Minderjähriger durch Kleriker oder kirchliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie durch im kirchlichen Bereich ehrenamtlich tätige Personen im Erzbistum Hamburg und zum weiteren Vorgehen“) verfahren.
Umsetzung des Schutzauftrages bei vermuteten Grenzverletzungen durch Fachkräfte mittels gestuftem Handlungsplan:

  1. Information an die Leitung/ bei Involvierung der Leitung Information an den Träger
  2. Plausibilitätsprüfung durch informierende Mitarbeiterin/Leitung (bzw. anstelle Leitung ggf. Träger)
  3. Ergreifen von Sofortmaßnahmen erforderlich?
  4. Träger über geplantes Hinzuziehen der Präventionsstelle bzw. einer insoweit erfahr. Fachkraft informieren, Einbeziehung der betroffenen Eltern, sowie evtl. Elternbeirat
  5. Hinzuziehen der Präventionsstelle bzw. einer insoweit erfahrenen Fachkraft
  6. Verdacht besteht weiterhin
  7. Gemeinsame Risiko/ Ressourceneinschätzung
  8. Gespräch mit dem/ der betroffenen Mitarbeiterin
  9. Weiterführung des Verfahrens
  10. Gibt es Konsequenzen für den Kinderschutz in der Einrichtung für die Zukunft?

Sollte die Leitung unter Verdacht stehen, eine Grenzverletzung begangen zu haben, muss die Aufgabe der Leitung komplett vom Träger übernommen werden und die Leitung ist gleichzustellen mit einer betroffenen Mitarbeiterin.
Verhalten im Verdachtsfall bei Kindeswohlgefährdung außerhalb der Einrichtung
Umsetzung des Schutzauftrages gemäß nach § 8 a SGB VIII
Gestufter Handlungsplan
In der jährlichen Dienstbesprechung zum Thema Sicherheit im Haus werden alle Mitarbeiter u.a. geschult zur Umsetzung des Schutzauftrages gemäß nach § 8 a SGB VIII, dabei sind folgende Interventionsschritte vereinbart:

  • Ruhe bewahren, keine vorschnellen, unüberlegten Handlungen! Ernstnehmen der Beobachtungen und Äußerungen des Kindes ohne Dramatisierung. Sorgfältige Verhaltensbeobachtung des Kindes. Dokumentation anlegen: objektive Beobachtung: keine Interpretation oder persönliche Bewertung.
  • Beobachtungen, Überlegungen, Verdacht mit Kolleginnen im Team, Teamleitung und Hausleitung thematisieren. Alternativhypothesen/ andere Erklärungsmodelle miteinbeziehen.
  • Wenn sich Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung verdichten: Hinzuziehung der insoweit erfahrenen Kinderschutzfachkraft
  • Einbeziehung der Eltern, wenn keine Verdachtsäußerungen gegenüber Eltern als potenziellen Tätern vorliegen. Gespräch zur Info über Beobachtungen durch Bezugserzieherin und Team/oder Hausleitung. Sichtweise der Eltern ermitteln und gegebenenfalls auf Inanspruchnahme geeigneter Hilfen hinwirken
  • Externe Beratung: Nutzung der Kooperation mit der Erziehungsberatungsstelle des Caritasverbandes vor Ort und ggf. Einbeziehung der Präventionsstelle des Erzbistums, Kooperationspartner „Petze“
  • Können weiterführende Hilfen eine bestehende Gefährdung nicht abwenden, wird mit vorheriger In Kenntnis Setzung der Eltern (wenn dies Gefährdung nicht erhöht), das Jugendamt über die Hausleitung informiert.
  • Nach guter Abwägung von Vor- und Nachteilen stellen einer Strafanzeige – insbesondere wenn Fremdtäter in Frage kommen oder niemand in der Familie Verantwortung für die Gefährdungssituation übernimmt.
  • Nachsorge für alle Betroffenen koordinieren.
  • Grundsätze: Das Kindeswohl steht im Mittelpunkt! Vorgehensweise immer daraufhin überprüfen. Immer für eine transparente und zeitnahe Dokumentation sämtlicher Handlungs-schritte und Gesprächsergebnisse sorgen.

Zur Dokumentation verwenden wir den unter http://www.hamburg.de/kinderschutz/fachkraefte/3741546/start/
abrufbaren Bogen zur Meldung an das Jugendamt.
http://caritas.erzbistum-koeln.de/export/sites/caritas/dicv-koeln/.content/.galleries/downloads/kinderschutz/arbeitshilfen/beratungsdienste/Kindeswohlgefaehrdung_Checkliste_DiCV_Koeln_2.pdf
Vielen Dank für ihr Interesse!

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